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Monat: Mai 2024

Stellungnahmen nachreichen

Jede Stellungnahme, welche vor Annahmeschluss nicht zugestellt werden konnte, kann diese nachreichen. Hier die Antwort des Bürgerbüros Landhaus St. Pölten:

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Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,

unseren Aufzeichnungen haben wir entnommen, dass Sie am 20.05.2024 um 16:40 Uhr eine E-Mail mit dem Betreff „Stellungnahme MO05“ an unsere E-Mailadresse post.begutachtung@noel.gv.at gesendet und die Fehlermeldung „mailbox full“ erhalten haben.

Sollten Sie zwischenzeitlich Ihre Stellungnahme noch nicht übermittelt haben, ersuchen wir um zeitnahe Übermittlung an post.begutachtung@noel.gv.at samt der zugegangenen Fehlermeldung, damit diese im Verfahren einbezogen werden kann.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Offener Brief an Frau Landeshauptsfrau Mikl-Leitner anlässlich der Tatsache, dass ein Tag vor Annahmeschluss 21.05.2024 der Stellungsnahmen eine Zustellung nicht möglich war:


Sehr geehrte Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner!

Ich erlaube mir Ihnen einen „Offenen Brief“ bzgl. „Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die  Windkraftnutzung in Niederösterreich (NÖ SekRop Wind), Änderung“ zu schreiben.

Mit Entsetzten stellen wir fest, dass uns zur Stunde schon 18 Meldungen erreichen, dass Stellungnahmen bzgl. „Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die  Windkraftnutzung in Niederösterreich (NÖ SekRop Wind), Änderung“ mit Einreichfrist 21.5.2024 weder per Email, noch per Fax übermittelt werden können. Das Postfach der Landesregierung ist schlicht voll – und das im Jahre 2024!!! Faxe gehen gar nicht durch.

Folgende Fragen erlaube ich mir an Sie zu stellen:

  1. Wie sehen Sie das als Landeshauptfrau hinsichtlich demokratischer Prozesse in NÖ, wenn Sie sich in die Lage von engagierten Bürgern versetzen?
  2. Was gibt das Land NÖ pro Jahr für IT-Infrastruktur und digitale Kommunikation aus?
    Dass ein E-Mail-Postfach der Landesregierung voll ist, somit keine Stellungnahmen mehr annehmen kann und ein Fax-Gerät im Zeitalter von VoIP (Voice over IP) keine Faxe annehmen kann,
    1. kenne ich nur von unprofessionellen, sehr kleinen Unternehmen, die nicht viel Fokus auf IT und Kommunikation legen –
    2. oder ist Zeugnis dafür, dass das Interesse an besagter Verordnung derart groß ist, dass offenbar selbst Ihre IT-Systeme die Reaktion der Bürgerinnen und Bürger nicht verarbeiten kann.

Von einer Landesregierung erwarte ich mir ehrlich gesagt mehr – handelt es sich ja schließlich auch um unser aller Steuergelder.

  1. Wird es eine Nachfrist bzgl. der Stellungnahme geben?

Darf ich davon ausgehen, dass meine Stellungnahme (im Anhang) mit dieser E-Mail fristgerecht eingelangt ist? Wenn nicht, beziehe ich mich auf Punkt 3 meiner obigen Fragen.

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Mühen, Ihr Verständnis und verbleibe mit besten Grüßen –

Hochachtungsvoll, Ihr Alexander Aicher – ein besorgter Bürger aus Sitzenberg, dem sehr viel an seiner liebgewonnen Heimatgemeinde liegt!

Stellungnahme Vorlage (muss bis 21. Mai 2024 bei der Landesregierung einlangen!!!)

So könnte eine Stellungnahme aussehen:

Hier eine leere Vorlage und darunter eine mit Vorschlagstext


An
Amt der NÖ Landesregierung –
Abteilung Landesamtsdirektion/Service
E-Mail: post.begutachtung@noel.gv.at
Post: Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard), 3109 St. Pölten
Fax: (02742) 9005 – 15273

Absender

Stellungnahme betreffend: „Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in Niederösterreich (NÖ SekRop Wind), Änderung“

Forderung: Ich/wie fordern die Streichung der Zone MO05 im Gemeindegebiet Traismauer laut Sektoralen Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ.

Begründung:
hier können mehrere Begründungen angeführt werden. Hier einige Themen (vorerst aus zeitgründen) nur in Stichworten:

  1. Zerstörung unseres Naherholungsgebietes im Wald – und das im Angesicht des Klimawandels!
  2. Versiegelung von Flächen, besonders sei hier die Seelacke zu erwähnen
  3. Tierschutz: Seit der gelungenen Renaturierung der Traisen haben sich viele Vogelarten angesiedelt. Im besagten Wald um Beispiel werden regelmäßig Seeadler gesichtet
  4. BVAEB Gesundheitszentrum: es ist unvereinbar, dass nun doch Windkraftanlagen neben dem Gesundheitszentrums errichtet werden. War doch die Nicht-Errichtung der WKA der Grund für den Bau des Gesundheitszentrums.
  5. Volksbefragung 2016: 67% der Befragten haben sich GEGEN die WKA ausgesprochen
  6. Beschluss des Traismauer Gemeinderates vom 20.2.2019: hier wurde dem WKA Projekt eine Absage erteilt und eine Umwidmung von „Grünland – Windkraftanlagen-160m Nabenhöhe auf Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ einstimmig beschlossen
  7. Urteil der Umweltanwaltschaft: Wie in einem Artikel der Online- und Tageszeitung „Heute“ ersichtlich, gab es im April 2021 Seitens der Umweltanwaltschaft Niederösterreich eine Stellungnahme. In diesem Artikel ist von einem „vernichtenden Urteil“ der Umweltanwaltschaft die Rede. Weiters wird ausgeführt, dass der Naturschutzwert der betroffenen Landschaft Rund um den Reuthbühel und Seelackenberg, als hoch bzw. schützenswert bewertet wird. Aus der Stellungnahme geht auch hervor, dass der damals geplante Windpark als „nicht genehmigungsfähig eingestuft wurde“
  8. Protest gegen die undemokratische und intransparente Vorgehensweise der Projekttreiber. Das Thema hat schon damals die Bevölkerung in Traismauer gespaltet und nachbarschaftlichen Beziehungen zu den Nachbargemeinden Herzogenburg und Sitzenberg-Reidling stark geschädigt. Dass nach dem die Landeshauptfrau dem BVAEB Gesundheitszentrum den Vorrang gegeben und das WKA-Projekt deswegen gestrichen hat, nun doch wieder ein Windkraftanlagen-Projekt geplant wird, ist heimtückisch und nicht sehr vertrauenserweckend. Immerhin war das ein Versprechen.
  9. Tourismus/Limes (Traismauer | Donaulimes (donau-limes.at)
  10. medizische Stellungnahme der Ärtze
  11. … usw. was Euch alles so am Herzen liegt

MFG Name

Hier findet Ihr Textbausteine für Eure Stellungnahmen. Es handelt sich um Vorschläge, welcher im Angesicht das Zeitdrucks direkt übernommen werden können oder Ihr bastelt sie einfach nach Euren Bedürfnissen um:


Zerstörung unseres Naherholungsgebietes im Wald – und das im Angesicht des Klimawandels!

Die Errichtung von Windkraftwerkanlagen in unserem lokalen Waldgebiet steht im direkten Widerspruch zu den Grundsätzen nachhaltiger Umweltbewahrung und Klimaschutz. Wälder spielen eine wesentliche Rolle im Ökosystem, indem sie als CO₂-Speicher dienen, die Luftqualität verbessern und Lebensraum für zahlreiche Tierarten bieten. Diese wertvollen Funktionen sind besonders wichtig, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu bekämpfen.

Unser Wald ist nicht nur ein ökologisches Gut, sondern auch ein beliebtes Naherholungsgebiet, das von der Gemeinde für Freizeitaktivitäten genutzt wird. Durch den Bau der Windkraftwerkanlagen wird dieses Gebiet erheblich beeinträchtigt. Die Rodung von Waldflächen für den Bau und Betrieb der Anlagen führt zur Versiegelung und Zerstörung dieses natürlichen Habitats, was nicht nur die biologische Vielfalt mindert, sondern auch die Erholungsqualität für die Bevölkerung stark einschränkt.

Es ist paradox, dass Maßnahmen, die vorgeblich dem Umweltschutz dienen sollen, zugleich zu einer irreversiblen Schädigung jener Ökosysteme führen, die es zu schützen gilt. Ich fordere eine gründliche Prüfung alternativer Standorte für die Windkraftanlagen, die die natürlichen Ressourcen weniger belasten und die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung besser berücksichtigen. Es muss eine Balance gefunden werden, die sowohl den Bedürfnissen des Klimaschutzes als auch dem Erhalt unserer natürlichen und gemeinnützigen Ressourcen gerecht wird.


Hier ist ein Textbaustein, der sich auf die Problematik der Versiegelung von Flächen, insbesondere der Seelacke, im Kontext des Windkraftwerkbaus fokussiert:

Versiegelung von Flächen durch den Bau von Windkraftanlagen – Das Beispiel der Seelacke

Die Errichtung von Windkraftanlagen in unserer Region führt unweigerlich zur Versiegelung von Flächen, was erhebliche ökologische Folgen nach sich zieht. Ein besonders sensibles Gebiet, das durch die geplanten Baumaßnahmen betroffen ist, ist die Seelacke. Dieses Feuchtgebiet stellt einen wichtigen Bestandteil unseres lokalen Ökosystems dar und ist Lebensraum für diverse, zum Teil gefährdete Arten.

Die Versiegelung solcher natürlichen Flächen führt zu einer Reihe von Problemen: Es beeinträchtigt die natürliche Wasseraufnahme des Bodens, verschärft das Risiko von Überschwemmungen und reduziert die biologische Vielfalt durch die Zerstörung von Lebensräumen. Zudem wird der natürliche Wasserhaushalt gestört, was weitreichende Auswirkungen auf die Flora und Fauna der Region haben kann.

Es ist unerlässlich, dass solche ökologisch wertvollen Gebiete wie die Seelacke bei der Planung von Infrastrukturprojekten besonders berücksichtigt und geschützt werden. Wir fordern, dass alternative Standorte für das Windkraftwerk geprüft werden, die keine derart schwerwiegenden Eingriffe in sensible Ökosysteme erfordern. Die langfristigen Schäden, die durch solche Baumaßnahmen verursacht werden, dürfen nicht unterschätzt werden und sollten im Rahmen einer umweltverträglichen Planung vermieden werden.


Hier ist ein Textbaustein für deine Stellungnahme, der sich auf die Auswirkungen des Windkraftwerkbaus auf den Tierschutz konzentriert, insbesondere bezogen auf die Vogelarten im Bereich der renaturierten Traisen:

Gefährdung der Vogelwelt durch Windkraftanlagen – Schutz des Seeadlers im renaturierten Traisengebiet

Seit der erfolgreichen Renaturierung der Traisen hat sich die Biodiversität in diesem Gebiet deutlich erholt, was sich unter anderem in einer Zunahme der Vogelpopulationen manifestiert. Besonders bemerkenswert ist die Ansiedlung von Seeadlern, die in dem umliegenden Wald – nämlich genau in der Zone MO05 – regelmäßig gesichtet werden. Diese positive Entwicklung steht nun jedoch durch den geplanten Bau von Windkraftanlagen in der Region unter erheblichem Druck.

Windkraftanlagen stellen eine bekannte Gefahr für Vögel dar, insbesondere für große Arten wie den Seeadler. Kollisionen mit den Turbinenblättern können zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen. Der Verlust solcher Schlüsselarten kann weitreichende ökologische Folgen haben, da sie eine wichtige Rolle im Nahrungsnetz spielen und zur Gesundheit des Ökosystems beitragen.

Es muss sichergestellt werden, dass die Lebensräume und Wanderwege dieser wichtigen Vogelarten nicht durch die Installation und den Betrieb der Windkraftanlagen beeinträchtigt werden.

Der Schutz der Vogelwelt, insbesondere des Seeadlers, muss in der Bewertung der Zone MO05 eine zentrale Rolle spielen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir die Erfolge der Renaturierungsmaßnahmen nicht durch kurzfristige infrastrukturelle Entscheidungen zunichtemachen.


Konflikt zwischen Windkraftanlagen und dem BVAEB Gesundheitszentrum – Ein Widerspruch zu ursprünglichen Planungsentscheidungen

Es ist äußerst problematisch, dass trotz der ursprünglichen Entscheidung gegen den Bau von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe des BVAEB Gesundheitszentrums nun doch eine Errichtung geplant wird. Diese Entscheidung steht im direkten Widerspruch zu den Bedingungen, unter denen der Standort für das Gesundheitszentrum gewählt wurde. Die Garantie einer ruhigen und ablenkungsfreien Umgebung war ein wesentlicher Faktor für die Errichtung des Zentrums, um eine optimale Umgebung für die Genesung und Behandlung der Patienten sicherzustellen.

Die Nähe zu großen Windkraftanlagen könnte potenzielle Beeinträchtigungen durch Lärm, Infraschall und Vibrationen mit sich bringen, welche die Ruhe und damit die Qualität der Patientenversorgung und -erholung negativ beeinflussen könnten. Zudem widerspricht die Errichtung der Windkraftanlagen den ursprünglichen Zusicherungen an Betreiber, Patienten und Personal, die von einer konstanten und ungestörten Umgebung ausgegangen sind.

In Anbetracht dieser Umstände fordern wir eine sofortige Überprüfung der Entscheidung zur Errichtung von Windkraftanlagen in dieser spezifischen Zone. Es muss eine Lösung gefunden werden, die den langfristigen Interessen der Betreiber, Patienten und Mitarbeiter des Gesundheitszentrums gerecht wird, ohne die ursprünglichen Planungsversprechen zu untergraben.


Missachtung des Bürgerwillens: Übergehen der Ergebnisse der Volksbefragung 2016

Im Jahr 2016 wurde eine Volksbefragung durchgeführt, bei der eine deutliche Mehrheit von 67% der Befragten sich gegen den Bau von Windkraftanlagen in unserer Region aussprach. Diese klare Ablehnung durch die Bevölkerung reflektiert die tiefgreifenden Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Umweltauswirkungen, der Zerstörung von Naherholungsgebieten und der möglichen Beeinträchtigungen durch Lärm und optische Einflüsse.

Die Entscheidung, trotz des eindeutigen Votums der Bevölkerung Windkraftanlagen zu errichten, stellt eine Missachtung des demokratischen Willens der Bürger dar. Es ist zentral, dass Entscheidungen, die derart weitreichende Auswirkungen auf die Gemeinde und die Umwelt haben, im Einklang mit den Präferenzen und dem Wohlbefinden der lokalen Bevölkerung getroffen werden.

Wir fordern die Verantwortlichen dringend auf, diese Entscheidung zu überdenken und die Ergebnisse der Volksbefragung zu respektieren. Eine Politik, die gegen den erklärten Willen der Bevölkerung handelt, untergräbt das Vertrauen in unsere demokratischen Prozesse und Institutionen. Es ist essenziell, dass die Stimme der Gemeinde gehört und ihre Entscheidungen umgesetzt werden.


Bestätigung des Gemeinderatsbeschlusses von Traismauer: Ablehnung des Windkraftprojekts und Umwidmung des Landes

Am 20. Februar 2019 traf der Gemeinderat von Traismauer eine entscheidende und einstimmige Entscheidung gegen das geplante Projekt der Windkraftanlagen. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, das betreffende Gebiet von „Grünland – Windkraftanlagen-160m Nabenhöhe“ auf „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ umzuwidmen. Dieser Schritt verdeutlicht das starke Engagement des Gemeinderates, die landwirtschaftlichen Flächen und natürlichen Ressourcen unserer Region zu schützen und zu bewahren.

Diese Entscheidung reflektiert nicht nur den Willen der lokalen Bevölkerung, wie er in der Volksbefragung von 2016 zum Ausdruck kam, sondern auch das Bestreben, nachhaltige und umweltfreundliche Alternativen zur Nutzung unseres Landes zu fördern. Es ist von großer Bedeutung, dass derartige Beschlüsse, die ein klares Bekenntnis zur Erhaltung der Umwelt und zur Förderung der lokalen Wirtschaft darstellen, respektiert und befolgt werden.

Angesichts dieser klaren Positionierung des Gemeinderates fordern wir alle relevanten Behörden und Entscheidungsträger auf, diesen Beschluss als maßgeblichen Leitfaden für zukünftige Entwicklungen und Planungen in der Region zu berücksichtigen. Es ist entscheidend, dass der festgelegte Kurs beibehalten wird, um die langfristigen Interessen der Gemeinde Traismauer und ihrer Bürger zu wahren.


Stellungnahme der Umweltanwaltschaft Niederösterreich: Ablehnung des Windparkprojekts am Reuthbühel und Seelackenberg

Im April 2021 veröffentlichte die Umweltanwaltschaft Niederösterreich eine entscheidende Stellungnahme zum geplanten Bau eines Windparks rund um den Reuthbühel und Seelackenberg. Der Bericht in der Tageszeitung „Heute“ beschrieb diese Bewertung als „vernichtendes Urteil“, was die Bedenken gegenüber dem Projekt deutlich macht. Die Umweltanwaltschaft bewertete den Naturschutzwert der betroffenen Landschaft als hoch bzw. schützenswert, was die einzigartige und wertvolle Natur dieser Gegend unterstreicht.

Weiterhin wurde festgestellt, dass der damals geplante Windpark als „nicht genehmigungsfähig“ eingestuft wurde, was die Bedenken bezüglich der Umweltverträglichkeit und des Eingriffs in geschützte Landschaften bestätigt. Diese Beurteilung zeigt klar auf, dass das Projekt nicht mit den gesetzlichen und umweltpolitischen Anforderungen in Einklang steht, und dass der Schutz dieser wertvollen Naturlandschaft Vorrang haben muss.

Diese fundierte Ablehnung durch eine autoritative Umweltschutzinstitution sollte von allen relevanten Entscheidungsträgern ernst genommen werden. Es ist unerlässlich, dass der Schutz unserer natürlichen Ressourcen und der Erhalt der Biodiversität im Vordergrund aller Planungs- und Genehmigungsprozesse stehen. Wir fordern daher, dass die Entscheidungen der Umweltanwaltschaft als maßgebliche Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten in der Region herangezogen werden.


Protest gegen undemokratische und intransparente Vorgehensweise bei der Planung von Windkraftanlagen

Die erneute Initiierung des Projekts zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Region Traismauer nach einer klaren Entscheidung zugunsten des BVAEB Gesundheitszentrums hat tiefgreifende Unzufriedenheit und Misstrauen in der Bevölkerung hervorgerufen. Die Landeshauptfrau hatte zuvor dem Gesundheitszentrum Priorität eingeräumt und das Windkraftprojekt ausgesetzt, was als bindendes Versprechen an die Gemeinde galt. Diese Wendung wird von vielen Bürgern als heimtückisch empfunden und schadet dem Vertrauen in die politischen Prozesse.

Die Situation hat nicht nur zu einer Spaltung innerhalb der Bevölkerung von Traismauer geführt, sondern auch die Beziehungen zu den benachbarten Gemeinden Herzogenburg und Sitzenberg-Reidling stark belastet. Die Wiederaufnahme des Windkraftprojekts, trotz früherer Entscheidungen und ohne ausreichende Einbeziehung der betroffenen Gemeinden und Bürger, zeugt von einer intransparenten und undemokratischen Vorgehensweise.

Wir fordern eine offene und ehrliche Kommunikation aller beteiligten Entscheidungsträger und eine umfassende Bürgerbeteiligung, um sicherzustellen, dass alle Stimmen gehört und berücksichtigt werden. Die Wiederholung solcher Vorgänge untergräbt das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen und Prozesse. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass zukünftige Entwicklungen transparent und unter aktiver Einbindung der Gemeinschaft erfolgen.


Bedeutung des Donaulimes für den Tourismus in Traismauer: Risiken durch das geplante Windkraftprojekt

Der Donaulimes, als Teil des UNESCO-Welterbes und historische Grenze des römischen Reiches, spielt eine zentrale Rolle für den Tourismus in Traismauer. Diese bedeutende kulturelle Stätte zieht jährlich zahlreiche Besucher an, die sich für die reiche Geschichte und die archäologischen Funde interessieren. Die Errichtung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe dieser historischen Stätte birgt das Risiko, das Landschaftsbild erheblich zu verändern und damit die ästhetische und kulturelle Anziehungskraft der Region zu mindern.

Tourismus ist eine wichtige wirtschaftliche Säule für Traismauer, und der Erhalt des natürlichen und historischen Erbes ist entscheidend für die nachhaltige Entwicklung dieses Sektors. Das geplante Windkraftprojekt könnte negative Auswirkungen auf die Sichtachsen wichtiger historischer Orte sowie auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft haben, was wiederum das Besuchererlebnis beeinträchtigen und potenziell zu einem Rückgang der Touristenzahlen führen könnte.

Angesichts dieser potenziellen Risiken fordern wir eine gründliche Überprüfung und Bewertung der Auswirkungen des Windkraftprojekts auf den Tourismus und das kulturelle Erbe der Region. Es ist unabdingbar, dass alle Entscheidungen das langfristige Wohl der Gemeinschaft und die Erhaltung unseres kulturellen Erbes berücksichtigen.


Medizinische Bedenken gegen die Errichtung eines Windparks in der Nähe des BVAEB Gesundheitszentrums Resilienzpark Sitzenberg

Dr. Jürgen Hörhan hat in seiner Stellungnahme vom 28. Januar 2018 deutlich gemacht, dass die Errichtung eines Windparks in unmittelbarer Nähe zum BVAEB Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg negative Auswirkungen auf die Genesung der dort behandelten Patienten hätte. Diese Patienten, darunter hochsensible Personen und solche mit Burnout-Syndrom, benötigen eine Umgebung, die frei von zusätzlichen Stressfaktoren ist. Die Lärmbelästigung und der Infraschall von Windkraftanlagen könnten den Heilungsprozess dieser Patienten erheblich stören und den therapeutischen Zielen des Zentrums entgegenwirken.

Dr. Hörhan hebt hervor, dass die Effekte von Infraschall auf die menschliche Gesundheit noch nicht vollständig erforscht sind, jedoch bekannt ist, dass hochsensible Personen besonders negativ auf solche Einflüsse reagieren können. Dies umfasst unter anderem die Beeinträchtigung des vegetativen Nervensystems und andere gesundheitliche Folgen von Schallimmissionen.

Zusätzlich wird die Bedeutung des Schutzes der Landschaft betont, die nicht nur ein gesetzlicher Auftrag gemäß dem Niederösterreichischen Naturschutzgesetz ist, sondern auch für die Erholung und Rehabilitation der Patienten von zentraler Bedeutung ist. Die politische Führung Niederösterreichs, vertreten durch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, hat bereits die Priorität des Gesundheitszentrums gegenüber den Windkraftanlagen in früheren Entscheidungen bekräftigt, was die Wichtigkeit des Zentrums für die Region unterstreicht.

Der Status Quo

Momentan ist das Land NÖ dabei im Rahmen der Sektoralen Raumordnug Eignungszonen für Windkraftanlagen zu definieren. Die Eignungszone, welche uns betrifft, heißt nach wie vor MO05. Bis 21. Mai 2014 kann man eine Stellungnahme beim beim

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1)
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

einbringen. Mehr dazu hier: Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in Niederösterreich (NÖ SekRop Wind), Änderung – Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Wir möchten, dass die Zone MO05 gestrichen wird. Gründe hierfür gibt es viel. Diese werden wir in den nächsten Tagen erörtern und mit Euch teilen. Es wäre wichtig, so viel Stellungnahmen wie möglich bis 21. Mai 2024 gegen die Eignungszone an oben genannte Adresse zu senden.

So könnte eine Stellungnahme aussehen: https://nein-danke.info/stellungnahme-vorlage-muss-bis-21-mai-2024-bei-der-landesregierung-einlangen/