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Der Status Quo

Momentan ist das Land NÖ dabei im Rahmen der Sektoralen Raumordnug Eignungszonen für Windkraftanlagen zu definieren. Die Eignungszone, welche uns betrifft, heißt nach wie vor MO05. Bis 21. Mai 2014 kann man eine Stellungnahme beim beim

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1)
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

einbringen. Mehr dazu hier: Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in Niederösterreich (NÖ SekRop Wind), Änderung – Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Wir möchten, dass die Zone MO05 gestrichen wird. Gründe hierfür gibt es viel. Diese werden wir in den nächsten Tagen erörtern und mit Euch teilen. Es wäre wichtig, so viel Stellungnahmen wie möglich bis 21. Mai 2024 gegen die Eignungszone an oben genannte Adresse zu senden.

So könnte eine Stellungnahme aussehen: https://nein-danke.info/stellungnahme-vorlage-muss-bis-21-mai-2024-bei-der-landesregierung-einlangen/


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